Die Verpflegungsleistung erfolgt in ihrer Einrichtung durch die Saxonia-Catering Ost GmbH.
Grundlage für Verpflegungsleistungen sind die abgeschlossenen Verträge mit dem Konzessiosngeber.
In diesen Verträgen sind die Rahmenbedingungen wie z.B. Art der Verpflegung, Preise etc. geregelt.
Die Bestellung und Abrechnung der Verpflegungsleistung der einzelnen Essenteilnehmer erfolgt durch
die nachfolgende Einzelvereinbarung bei Registrierung im Online-Portal:
1. Die Essenbestellung erfolgt im Online-Portal unter https://saxonia-ost.essenbesteller.de. Die
Zugangsdaten erhalten sie über den Button „Zur Essenbestellung Registrieren“ bzw.
“Registrieren“. Dabei wird für jedes Kind ein eigenes Konto erstellt. Eine Freigabe zur
Essenbestellung erfolgt nach Abschluss der Registrierung durch die Saxonia-Catering Ost
GmbH.
2. Die kostenpflichtige Bestellung (entfällt bei Kitakindern, die Bestellung wird durch die
Einrichtung getätigt) erfolgt im Online-Portal durch die direkte Auswahl des Menüs im online
Speiseplan (1-Click Bestellung). Wir bitten Sie, die Bestellungen bis zum 15. Im aktuellen
Monat für den Folgemonat durchzuführen.
3. Änderungen an der Bestellung können bis 8:00 Uhr des aktuellen Tages der Essenausgabe
im Online-Portal durchgeführt werden.
4. Die Autorisierung zur Essenausgabe erfolgt über eine sogenannte NFC-Karte. Die erste Karte
ist für Sie kostenlos. Für die Erstellung einer neuen Karte wegen Defekt oder Verlust
berechnen wir Ihnen 6,00€.
5. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift. Das SEPA-Lastschriftmandat wird bei erstmaliger
Authentifizierung des Kundenkontos mit eigenem Passwort im Online-Portal erstellt. Die
Abbuchung des Essengeldes erfolgt zum 01. des Folgemonats. Es erfolgt kein
Rechnungsversand. Die Rechnungen stehen Ihnen im Online-Portal zur Verfügung.
6. Die Gebühren von 10,00€ für Rücklastschriften inkl. Bearbeitungsgebühr, die Saxonia nicht
zu vertreten hat, trägt der Kontoinhaber. Eine Zahlung gilt erst mit Eingang auf dem Konto des
Essenlieferanten als fristgerecht bewirkt.
7. Die Essenversorgung wird auf unbestimmte Zeit festgelegt und ist mit einer Frist von 4
Wochen zum Ende des Kalendermonats schriftlich kündbar. Nach Ausgleich der Forderungen
erlischt auch die Einzugsermächtigung. Eventuelle Guthaben werden erstattet.
8. Die Anmeldung zur Essenversorgung kann seitens des Essenlieferanten abgelehnt werden,
wenn offene Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen. Im Falle des
Zahlungsrückstandes kann die Essenversorgung eingestellt werden bzw. ohne Einhaltung
einer Frist beendet werden.
9. Änderungen von Name, Anschrift und Bankverbindung sind dem Essenlieferanten unter
Angabe der Kundennummer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ggf. entstehende Unkosten
als Folge einer verspäteten Mitteilung trägt der Kunde.